WARNDREIECK

9,00

Kategorie:

Der Helfer in der Not

Wir hoffen natürlich, dass Sie immer sicher von A nach B kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen oder sollten Sie als erster an einer Unfallstelle sein, ist es gut, ein Warndreieck zur Absicherung der Unfallstelle zur Hand zu haben.

Gesetzliche Pflicht
Das Mitführen eines Warndreiecks ist in Deutschland gem. § 53a StVZO Pflicht. Das Warndreieck erfüllt gemäß EN 27R die EU-Standards.

Einfach praktisch
Das Warndreieck ist platzsparend in einer Plastikhülle verstaut. Dank seiner simplen Konstruktion ist es innerhalb weniger Sekunden standfest aufgebaut.

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